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AGBs
Allgemeine Bedingungen zur Anmietung von Tennishallenstunden auf den Tennisplätzen / der Traglufthalle der Tennisabteilung der SG Bettringen – Schwäbisch Gmünd (TA SG Bettringen)
I. Allgemeine Bestimmungen
Die Anmietung von Stunden auf den Plätzen oder in der Traglufthalle der TA SG Bettringen, Pfarrer-Vogt-Straße 40, 73529 Schwäbisch Gmünd, auf der Tennisanlage im Strümpfelbachtal erfolgt ausschließlich zum Zwecke des Tennisspielens.
II. Zustandekommen des ABO-Vertrages
Die Abgabe der Tennisabonnementanmeldung bei der TA SG Bettringen (respektive bei der unten aufgeführten Anlaufstelle) durch einen potentiellen Abonnementnehmer stellt einen Buchungswunsch (invitatio ad offerendum) dar. Bei einer Bestätigung der Tennisabonnementanmeldung durch die TA SG Bettringen, kommt der Abonnementvertrag mit dem Inhalt der Anmeldung und der Bestätigung (bei widersprechenden Abgaben gilt der Inhalt der Bestätigung) dadurch zustande, dass der Interessent den vollständigen Abonnementpreis bis spätestens zum 30.09. des jeweiligen Jahres auf das Konto der TA SG Bettringen (Volksbank Schwäbisch Gmünd, Konto-Nr. 135 000 017, BLZ 613 901 40) überweist, wobei es bei der Rechtzeitigkeit der Zahlung auf den Eingang des Geldes auf eines der Konten der TA SG Bettringen ankommt.
III. Vertragsverlängerung; Kündigung
Ein Abonnement verlängert sich automatisch jeweils um eine weitere Saison, sofern der Abonnementnehmer nicht vier Wochen vor Ablauf des Abonnements des jeweiligen Jahres das Abonnement schriftlich der TA SG Bettringen gegenüber (Pfarrer-Vogt-Straße 40, 73529 Schwäbisch Gmünd) kündigt.
Eine sonstige ordentliche Kündigung zu einem anderen Zeitpunkt als zum regulären Ablauf des gebuchten Abonnements wird ausgeschlossen.
Die Anzahlung des Abonnementpreises für die darauf folgende Wintersaison gestaltet sich aus € 100,- pro Platz- und pro Stundenbelegung. Dieser Betrag ist bis spätestens zum 30.04. des jeweiligen Jahres an das Konto
(Volksbank Schwäbisch Gmünd, Konto-Nr. 135 000 017, BLZ 613 901 40) der TA SG Bettringen zu überweisen.
Die TA SG Bettringen ist neben den gesetzlichen Bestimmungen ebenfalls zur fristlosen Kündigung des Abonnementvertrages berechtigt, wenn sich der Abonnementnehmer vertragswidrig verhält oder grob oder wiederholt gegen die Hallenordnung verstößt.
IV. Zahlungsverzug
Sollte bei einer Abonnementvertragsverlängerung (bei nicht erfolgter schriftlicher Kündigung, siehe Ziffer zuvor) der vollständige Abonnementpreis nicht bis spätestens zum 30.09. des jeweiligen Jahres auf das oben genannte Konto der TA SG Bettringen eingegangen sein, so gerät der Abonnementnehmer dadurch in Verzug. Bis zur vollständigen Zahlung des Abonnementpreises ist der Abonnementnehmer nicht berechtigt, den Tennisplatz zur angegebenen Zeit zu nutzen (Zurückbehaltungsrecht der TA SG Bettringen). Die Gültigkeit des Abonnementvertrages bleibt davon jedoch unberührt.
Ferner ist die TA SG Bettringen zur fristlosen Kündigung des Abonnementvertrages bei Zahlungsverzuges des Abonnementnehmers um mehr als 14 Tage berechtigt.
V. Platzbelegungen
Der Abonnementnehmer hat einen Anspruch auf den in der Tennisabonnementanmeldung aufgeführten Termin.
Ein einmal festgesetzter und bestimmter Termin kann nur nach Absprache mit der TA SG Bettringen geändert werden. Ein Wechsel in eine andere Tarifzeit hat die Anpassung des Abonnementpreises zur Folge.
VI. Zusätzliche Kosten für Licht
In der Wintersaison sind zuzüglich des Abonnementpreises Lichtkosten zu begleichen; die Lichtkosten betragen € 1,-- pro 30 Minuten und sind mittels zu erwerbender Münzen in den sogenannten Lichtautomaten einzuwerfen, um Licht in der Traglufthalle zu haben.
VII. Anlaufstellen
Bezüglich Buchungen von Abo- und Einzelstunden und der Schlüsselvergabe wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner:
Johann Hornbacher unter johannhornbacher@yahoo.de oder
Andreas Hornbacher unter andy.hornbacher@yahoo.de
Wertmarken für die Lichtautomaten in der Traglufthalle erhalten Sie im Clubheim der TA SG Bettringen, Tel. 07171-89959.
VIII. Kaution
Für den Fall, dass für die Benutzung der Tennisplätze / Traglufthalle die Entgegennahme eines Schlüssels notwendig sein sollte, wird hierfür eine Kaution in Höhe von jeweils € 25,-- veranschlagt. Bei Rückgabe der Schlüssel erhält der Abonnementnehmer den Kautionsbetrag in voller Höhe zurück.
Für verlorene oder beschädigte Schlüssel haftet der Abonnementnehmer, ebenso für die Kosten für eventuelle aufgrund des Verlustes erforderliche Änderungen an der Schließanlage.
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IX. Übertragbarkeit
Die Übertragbarkeit des Abonnements auf andere Personen als den Abonnementnehmer und seiner Familie ist ausgeschlossen.
X. Haftungsausschluss
Können auf Grund höherer Gewalt die Tennisplätze oder die Traglufthalle nicht zur vereinbarten Zeit durch den Abonnementnehmer genutzt werden, so sind Schadensersatzansprüche jeglicher Art ausgeschlossen.
Das Tennisspielen auf den Tennisplätzen in der Traglufthalle der TA SG Bettringen erfolgt auf eigenes Risiko der Tennisspieler. Sportunfälle und sonstige besondere Vorkommnisse sind jedoch unverzüglich der Geschäftstelle TA SG Bettringen zu melden.
Für Sportunfälle, die sich die Tennisspieler während des Tennisspielens selbst oder gegenseitig zufügen, ist die TA SG Bettringen frei von etwaigen Schadensersatzansprüchen; sofern der Unfall nicht auf die grob fahrlässige oder vorsätzliche Verletzung von Verkehrssicherungspflichten der TA SG Bettringen bedingt war.
Die verschuldungsunabhängige Haftung der TA SG Bettringen für Sachmängel wird ausgeschlossen.
Im Übrigen kann der Abonnementnehmer von der TA SG Bettringen Schadensersatz wegen Mängeln / Verletzungen der Verkehrssicherungspflicht nur verlangen, soweit der TA SG Bettringen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
Die TA SG Bettringen haftet nicht für abhanden gekommene oder verloren gegangene Gegenstände auf ihrer Tennisanlage.
Der Abonnementnehmer haftet der TA SG Bettringen für Schäden, die er oder seine Mitspieler schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) verursachen. Der Abonnementnehmer hat zu beweisen, dass ein Verschulden seinerseits nicht vorgelegen hat, wenn feststeht, dass die Schadensursache in dem durch die Benutzung der Tennisplätze abgegrenzten räumlich gegenständlichen Bereich liegt. Dies gilt nicht für Schäden an Räumen, Einrichtungen und Anlagen, die mehrere Abonnementnehmer gemeinsam nutzen.
Der Abonnementnehmer hat die Kosten für die fachkundige Beseitigung der von Ihm verursachten oder zu vertretenden Schäden zu tragen. Hierzu zählen insbesondere Beschädigungen oder Verlust von Inventargütern, u.a..
Der Abonnementnehmer stellt die TA SG Bettingen für etwaige Schadensersatzansprüche (einschließlich Prozesskosten) seiner Mitspieler oder Besucher und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der Tennisanlage, Einrichtungen und Geräte stehen. Der Abonnementnehmer verzichtet seinerseits auf Eigenhaftpflichtansprüche gegen die TA SG Bettringen und für den Fall der eigenen Anspruchnahme auf die Geltendmachung von Regressansprüchen gegen die TA SG Bettringen und deren Bedienstete oder Beauftragte.
Während der Benutzung des Tennisplatzes durch den Abonnementnehmer hat dieser dafür Sorge zu tragen, dass dadurch keine Personen oder Gegenstände zu Schaden kommen; der Abonnementnehmer stellt die TA SG Bettringen gegenüber etwaigen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung dieser Pflichten im Verhältnis frei.
XI. Hallenordnung
Die Hallenordnung der TA SG Bettringen in der jeweils gültigen Fassung ist Bestandteil dieser allgemeinen Bedingungen. Die Hallenordnung hängt im Clubhaus der TA SG Bettringen sowie im Halleneingang der Traglufthalle aus.
XII. Sonstige Vereinbarungen
Die Tennisabonnementanmeldung, sowie die Bestätigung der TA SG Bettringen hierauf, sind Gegenstand dieser Allgemeinen Bedingungen.
XIII. Salvatorische Klausel
Sofern in diesen Allgemeinen Bedingungen einzelne Punkte nicht geregelt sind, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Dasselbe gilt für den Fall, dass eine oder mehrere der getroffenen Regelungen rechtsunwirksam sein sollten. Von der Ungültigkeit einer oder mehrerer Regelungen dieser Allgemeinen Bedingungen wird die Gültigkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Änderungen / Ergänzungen des Vertrages, dieser Allgemeinen Bedingungen, bedürfen der Schriftform; der mündliche Verzicht auf das Schriftformerfordernis wird ausgeschlossen.
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